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Telefon: 06162-9602-0

E-mail: info@uhrig-waagen.de

Eichvorbereitung und Eichbegleitung

In Deutschland ist die regelmäßige Nacheichung von Waagen gesetzlich vorgeschrieben. Betroffen sind dabei alle Waagen im geschäftlichen bzw. amtlichen Verkehr, die der MessEV und der MessEG unterliegen. Wir können Sie hierbei unterstützen und die Terminierung mit dem zuständigen Eichamt sowie die Vorprüfungen und Herrichtung/Vorführung der Waagen zur Nacheichung durchführen. Sprechen Sie uns hierzu über die Kontaktaufnahme oder per Telefon 06162-96020 an.

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Eichgültigkeit und Nacheichung

Die Eichgültigkeit wird in Jahren angegeben. Wir protokollieren alle vorgenommenen Prüfungen und benachrichtigen Sie rechtzeitig bezüglich der Fälligkeit einer Nacheichung. Auch bei der Terminkoordination unterstützen wir Sie. Bei den meisten Waagen ist der Nacheichungintervall zwischen eins bis drei Jahre notwendig, wobei das Prüfintervall für jedes Gerät gesetzlich vorgegeben ist.

Uhrig Waagen Service und dessen Mitarbeiter sind von der Hessischen Eichdirektion als eichamtlich anerkannter Waageninstandsetzer HE 124 zugelassen. Daher können von uns instandgesetzte/reparierte geeichte Waagen bis zur Nacheichung sofort wieder im eichpflichtigen Verkehr eingesetzt werden. Sofern der Ablauf der gültigen Eichfrist nicht vor dem Eingriff bereits abgelaufen war !

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