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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Uhrig Waagen Service; Reinhard Müller Ring 11-20 in 64853 Otzberg - Lengfeld

Nachfolgende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen wie z. B. Verkauf, Reparaturen, Montagen, Kalibrierungen von Waagen usw., einschließlich Auskünfte und Beratung. Dies gilt auch ohne besonderen Hinweis für alle Folgeaufträge.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches rechtsverbindlicher Bestandteil jeder Vereinbarung mit Uhrig Waagen Service

Die Firma Uhrig Waagen Service widersprecht hiermit ausdrücklich allen eigenen Geschäftsbedingungen des Kunden. Von unseren AGB`s abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. Andere auch mündliche Vereinbarungen bedürfen der unverzüglich schriftlichen Bestätigung. Diese Bedingungen gelten im gesamten Geschäftsverkehr mit der Firma Uhrig Waagen Service.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebote gelten, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, für einen Zeitraum von 90 Tagen. Angebote sind hinsichtlich der Preise und Liefermöglichkeiten freibleibend. Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Ein Vertrag über die im Angebot spezifizierten, von den Vertragsparteien zu erbringenden Leistungen kommt erst zustande mit Zugang der rechtsverbindlich von der Firma Uhrig Waagen Service erstellten Auftragsbestätigung beim Kunden.

2.2 Bei Zweifeln über den Inhalt, insbesondere über die Art und den Umfang des Auftrages ist einzig und allein der genannte Lieferumfang dieser Auftragsbestätigung maßgebend.

2.3 Aufträge werden erst mit ihrer schriftlichen Bestätigung durch Firma Uhrig Waagen Service, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang maßgebend ist, rechtsverbindlich. Nebenabsprachen und mündliche Erklärungen von Angestellten oder Vertretern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Durch Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller diese Geschäftsbedingungen an. Abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Nebenabsprachen bedürfen zu Ihrer Rechtsgültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch Firma Uhrig Waagen Service.

2.4 Abbildungen, Aufzeichnungen, Gewichts- und Leistungsangaben in Angeboten und Angebotsunterlagen sind nur annähernd maßgebend, es sei Sie werde als verbindlich erklärt.

2.5 Die Firma Uhrig Waagen Service behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an allen Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Organisationsvorschlägen sowie anderen Ausarbeitungen und Angebotsunterlagen vor; die Dritten nicht zugänglich gemacht werden dürfen und auf Verlangen zurückzugeben sind, wenn der Auftrag an Firma Uhrig Waagen Service nicht erteilt wird.

2.6 Kostenvoranschläge für Instandsetzungen und Einbauten werden gewissenhaft und möglichst genau aufgestellt, sie sind jedoch unverbindlich.

3. Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich in EURO ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Firmensitz ausschließlich Verpackung und Versicherung. Bei Fakturierung wird die Mehrwertsteuer nach dem jeweilig gültigen Satz zusätzlich in Rechnung gestellt und ausgewiesen.

Soweit sich zwischen Auftragserteilung und Lieferung Preisfaktoren (z.B. Zoll, Mehrwertsteuer) durch behördliche Anordnung erhöhen, ist Firma Uhrig Waagen Service berechtigt, bei Lieferung den entsprechend erhöhten Preis zu berechnen. Das gleiche gilt, wenn durch Wechselkursschwankungen, Preiserhöhungen der Vorlieferanten oder sonstige Faktoren, die Lohn- Material und andere Kosten von Firma Uhrig Waagen Service  beeinflussen, zwischen Auftragserteilung und Lieferung eine Preiserhöhung von mehr als 5 % eingetreten ist.

4. Lieferung und Versand

4.1 Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Sämtliche Lieferungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. 

4.2 Mangels abweichender Vereinbarung werden alle Sendungen für Rechnung des Kunden versichert und im Schadensfall der Ansprüche aus der Versicherung an den Kunden  abgetreten, sobald dieser die entsprechende Versicherungsprämie an Firma Uhrig Waagen Service  entrichtet hat. 

4.3 Ist keine bestimmte Versandart vereinbart, so werden die Produkte auf dem günstigsten erscheinenden Weg verschickt, jedoch ohne Gewähr für sicherste, billigste und schnellste Beförderung. 

4.4 Wird der Versand der Produkte auf Wunsch des Kunden um mehr als zwei Monate verzögert, so ist Firma Uhrig Waagen Service  berechtigt, nach Anzeige der Versandbereitschaft Lagergeld in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrages pro angefangenen Monat zu berechnen. Das Lagergeld wird auf 10 % des Rechnungsbetrages begrenzt, es sei denn, dass seitens von Firma Uhrig Waagen Service  höhere Kosten nachgewiesen werden. 

Als Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gilt der Tag, an dem der Gegenstand das Lager von Firma Uhrig Waagen Service verlässt. 

5. Montage-, Liefer- und Installationstermin, Abnahme

5.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsannahme, sofern die technische Ausführung völlig geklärt ist und etwaige vom Besteller beizustellende Unterlagen zur Verfügung von Firma Uhrig Waagen Service stehen. Bei nicht rechtzeitigem Eingang sämtlicher vom Besteller beizustellender Unterlagen oder der Nichteinhaltung etwaiger anderer Verpflichtungen des Bestellers verlängert sich die Lieferfrist angemessen; Liefertermine werden entsprechend verschoben. Es können Teillieferungen ausgeführt werden. Lieferungen erfolgen ab Werk des Lieferanten auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die Wahl der Versandart erfolgt, sofern der Kunde keine Vorgaben macht, nach billigem Ermessen durch den Lieferanten.

5.2 Wenn die Firma Uhrig Waagen Service an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert wird, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte- gleichviel - ob diese Umstände bei Firma Uhrig Waagen Service selbst oder deren Zulieferanten eintreten, so ist diese berechtigt, die Lieferfrist, auch wenn sie verbindlich vereinbart ist, angemessen zu verlängern. Dauert die Verzögerung länger als 3 Monate, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird Firma Uhrig Waagen Service von der Lieferverpflichtung und allen damit zusammenhängenden sonstigen Verpflichtungen frei. Die Firma Uhrig Waagen Service wird den Besteller unverzüglich über den Eintritt solcher Ereignisse unterrichten. 

5.3 Befindet sich Firma Uhrig Waagen Service in Verzug, so kann der Besteller erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine vom ihm gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung bzw. aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Nebenpflichten sowie die Geltendmachung sonstiger Rechte im Zusammenhang mit Lieferverzögerungen stehen dem Besteller nicht zu, es sei denn, die Firma Uhrig Waagen Service hätte die Verzögerung durch grobes Verschulden verursacht. Die vorgenannten Bestimmungen gelten für den Fall entsprechend, daß ein vereinbarter Installationstermin oder Wartungstermin von Firma Uhrig Waagen Service nicht eingehalten werden kann. Bei Lieferung mit Montage geht die Gefahr am Tage der Übernahme in Eigenbetrieb über.

5.4 Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand auf Wunsch von Firma Uhrig Waagen Service unverzüglich nach dessen Lieferung förmlich anzunehmen. Sowie die An.- bzw. Abnahme schriftlich zu bestätigen. Die gelieferte Ware ist auf Beschädigung sofort vom Kunden zu prüfen. Der Kunde ist verpflichtet, auch mit unwesentlichen Mängeln behaftete Lieferungen anzunehmen.

6. Preise

6.1 Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis mit Firma Uhrig Waagen Service vereinbart ist, beruhen die von uns angegebenen Preise auf unsere Gestehungskosten im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Bei Kostensteigerung durch Material- oder Lohnerhöhungen, behalten wir uns vor, den zum Zeitpunkt der Lieferung maßgeblichen Preis zu berechnen.
6.2 Alle Preise gelten zuzüglich  Fracht/Porto, Verpackung, Versicherung und jeweilig gültiger MwSt. Kosten für Inbetriebnahme, Montage o. ä. Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

7. Zahlung

7.1 Alle Rechnungen von Firma Uhrig Waagen Service sind 30 Tage netto ohne Rechnungsabzug zu zahlen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen bestehen. Der Besteller ist zur Aufrechnung und zur Geltendmachung von Zurückhaltungsrechten nur berechtigt, wenn die Gegenforderung von Firma Uhrig Waagen Service ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Wenn nach vorheriger Vereinbarung Wechsel übernommen werden, so werden diese nur zahlungshalber angenommen. Diskont- und Wechselspesen zuzüglich Umsatzsteuer gehen nach Maßgabe der Privatbanksätze zu Lasten des Bestellers. Bei Überschreitung von Zahlungszielen ist Firma Uhrig Waagen Service zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 4,8 % über dem Bundesbankdiskontsatz, bezogen auf den Rechnungsbetrag, berechtigt. 

8. Gewährleistung

8.1 Der Kunde prüft die Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 3 Arbeitstagen Firma Uhrig Waagen Service schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Entdeckung,

8.2 Mängel, die Firma Uhrig Waagen Service an dem von ihm gelieferten Produkten innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung angezeigt werden, bessert  Firma Uhrig Waagen Service nach eigener Wahl nach oder liefert Ersatz, wozu diese auch nach wiederholter erfolgloser Nachbesserung berechtigt ist. Firma Uhrig Waagen Service ist hierzu angemessene Zeit und Gelegenheit von mindestens 30 Tagen zu gewähren.

8.3 Kann der Mangel in angemessener Frist nicht behoben werden, so hat der Kunde das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen.

8.4 Gewährleistungsrechte stehen nur dem Kunden selbst zu, eine Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen. Die durch unberechtigte Mängelrügen entstehenden Kosten trägt ausschließlich der Kunde.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen Eigentum von Firma Uhrig Waagen Service. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes darf weder eine Pfändung noch eine Sicherungsübereignung oder eine Abtretung der Forderung von seitens des Kunden ohne Zustimmung von Firma Uhrig Waagen Service erfolgen. Eine Pfändung von dritter Seite ist unverzüglich anzuzeigen.

9.2 Wird das Vorbehaltsprodukt durch den Kunden zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Lieferanten. Ein Eigentumserwerb des Kunden nach §950 BGB ist ausgeschlossen. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung des Vorbehaltsproduktes mit nicht dem Lieferanten gehörenden Produkten erwirbt dieser Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der von ihm gelieferten Produkte im Zeitpunkt der Verarbeitung.

9.3 Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware zu verpfänden oder sicherungsweise zu übereignen. Er ist verpflichtet, uns von Zwangsvollstreckungsverfahren jedweder Art unverzüglich zu unterrichten und uns Gelegenheit zur Erhebung der Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO einzuräumen; alle insoweit anfallenden Kosten sind vom Kunden zu übernehmen.

9.4 Geht unser Eigentum aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen unter, so ist der Kunde verpflichtet, uns schon jetzt den ihm etwa zustehenden Ersatzanspruch gegen den Eigentümer in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware abzutreten.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1 Firma Uhrig Waagen Service und der Kunde werden vertrauliche Informationen des jeweils anderen vertraulich behandeln und nur für den vorgesehenen Zweck verwenden. Vertrauliche Informationen sind sämtliche Informationen (gleichgültig ob schriftlich, mündlich, elektronisch, digital verkörpert oder in anderer Form), die von dem einen Vertragspartner an den anderen Vertragspartner für den vorgesehenen Zweck offenbart werden. Zu vertraulichen Informationen zählen insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Erfindungen und als vertraulich gekennzeichnete Informationen. Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind Informationen, die im Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem jeweils anderen zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von einem Dritten berechtigterweise mit Wissen von Firma Uhrig Waagen Service zugänglich gemacht worden sind. 

10.2 Firma Uhrig Waagen Service und der Kunde stellen sicher, dass jeder Dritte, der im Rahmen des Vertrages mit der Leistungserbringung betraut ist, sei es als Arbeitnehmer, Subunternehmer oder in anderer Form, im gleichen Umfang wie die Vertragspartner selbst zur Vertraulichkeit und dem Schutz vertraulicher Informationen verpflichtet wird.

11. Erfüllung, Allgemeinklausel

11.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen auch Wechselverbindlichkeiten sowie Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbare oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Firmensitz von Firma Uhrig Waagen Service mit dem Gerichtsstand in Dieburg. 

11.2 Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Sollte eine Regelung unwirksam sein oder werden, so werden die Vertragspartner die unwirksamen Regelungen/ Bestimmung durch eine solche wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck nahekommt.

11.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze. 

11.4 Firma Uhrig Waagen Service ist auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers/ Kunden zu klagen. 

Uhrig Waagen Service
Thorsten Uhrig
Reinhard Müller Ring 11- 20
64853 Otzberg- Lengfeld 
www.Uhrig-Waagen.de
info@uhrig-waagen.de
Tel. 06162 96020 

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